Die Sache mit dem Pickerl

Die Sache mit dem Pickerl

Es gibt wohl wenige rund drei mal fünf Zentimeter, die von Autobesitzern derart gefürchtet sind und im schlimmsten Fall schon einmal für eine schlaflose Nacht sorgen: Das Pickerl oder um es rechtlich richtig zu betiteln, die § 57a Begutachtung, die periodische Fahrzeugüberprüfung.

Die gesetzlich vorgeschrieben Überprüfung des Fahrzeuges beginnt mit dem dritten Lebensjahr, sprich drei Jahre nach der Erstzulassung des Autos. Die zweite Überprüfung folgt zwei Jahre später, also, wenn das Auto fünf Jahre alt ist und geht dann in einen jährlichen Rhythmus über.

Gnädiges Österreich

In Österreich gilt ein Toleranzzeitraum für die Pickerl Überprüfung von fünf Monaten. Ein Monat vor und vier Monate nach der Fälligkeit hat die Überprüfung zu erfolgen. Ersichtlich ist der Termin aus dem eingestanzten Monat auf er Plankette.
Wer mit abgelaufenem Pickerl unterwegs ist, riskiert Geldstrafen bis zu 2.000 Euro und im Fall eines Unfalls scheidet sogar die Versicherung aus der Haftung aus, wenn mit zeitgerechter $ 57a Begutachtung der Unfall vermeidbar gewesen wäre.

Wer gerne die Toleranzfrist ausreitzt, der sei an dieser Stelle noch gewarnt. Es gibt Länder, die halten davon gar nichts und bitten im Fall des Falles recht schnell zur Kasse. Italien, Ungarn oder auch Deutschland dulden im Gegensatz zu Österreich keinen Aufschub, kennen keine Toleranzfrist und das kann teuer und kompliziert werden; von der Kennzeichenabnahme bis hin zur Beschlagnahmung des Fahrzeuges.

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